Literaturerbe


Der Weg zum Vermittlungsprojekt in fünf Schritten 

Haben Sie eine Themenidee für ein Projekt zu Literatur als kulturelles Erbe oder möchten Sie ein Vermittlungsformat realisieren, das Sie schon länger im Kopf haben? Falls Sie nach einer Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen, haben wir ein Förderangebot für Sie. Wir bieten nicht nur Anleitungen und Tipps für die Planung von Projekten, sondern auch finanzielle Unterstützung.

Wir wollen unterschiedliche Facetten von Literatur als kulturelles Erbe untersuchen und den öffentlichen Austausch darüber anregen. Deshalb möchten wir die Vermittlungsarbeit bei Ihnen fördern, Sie als Vermittlungsorte literarischen Erbes sichtbar machen und Ihnen die Möglichkeit geben, neue Vermittlungsformate auszuprobieren.

Im Fokus stehen kleinere Gesellschaften und Institutionen, deren finanzielle Ressourcen begrenzt sind, insbesondere der ländliche Raum. 

Und so sieht der Weg zum Vermittlungsprojekt aus:

Schritt 1: die Förderrichtlinie

Was?

Wir fördern Projekte von Mitgliedseinrichtungen. Projekte aus dem ländlichen Raum (Landgemeinden und Kleinstädte bis 20 000 Einwohner*innen), innovative Vermittlungsformate (digital und partizipativ) sowie Kooperationsprojekte (mit anderen Mitgliedseinrichtungen oder Bildungseinrichtungen etc.) werden bevorzugt gefördert. Gefördert werden Projekte mit einer Summe von 850 bis 5.000 Euro. Es kann eine Vollfinanzierung beantragt werden. Erforderlich für eine Förderung ist nicht nur der überzeugende Vermittlungsansatz, sondern ein Bezug zu mindestens einem der fünf Unterthemen.

Wann?

Sie planen für das Jahr 2023 ein Projekt? Dann können Sie vom 1. März bis zum 31. Oktober 2023 einen Antrag stellen. Wenn Sie Ihr Vorhaben im Jahr 2024 umsetzen möchten, können Sie es bis zum 31. März 2024 einreichen (jeweils spätestens 6 bis 8 Wochen vor Projektbeginn). Die Anträge werden fortlaufend und nach Eingang entschieden, bis alle Mittel ausgeschöpft sind.

Schritt 2: das Thema

Welche Facette des literarischen Erbes möchten Sie betrachten? Wir haben fünf Unterthemen zusammengestellt, die einen individuellen Anknüpfungspunkt zum Schwerpunkt Ihrer Einrichtung oder lokale Bezüge ermöglichen:

– Kulturelles Erbe und Nation/Heimat
– Kulturelles Erbe und Geschlecht
– Sprache und kulturelle Identität
– Schwieriges Erbe/Dark Heritage
– Unterschiedliches Erbe in Ost und West

Schritt 3: das Format

Sie haben die Wahl zwischen drei Vermittlungsformaten:

– Veranstaltungsformat
– Partizipatives Format
– Digitales Format

Förderfähig sind: Honorare, Hotel- und Reisekosten für Autor*innen/Podiumsgäste, Technik zur Unterstützung von Veranstaltungsformaten (Mietkosten), Raummiete für Veranstaltungen, Werbemittel und Lizenzen, die im Rahmen der VR-Wanderausstellung ggf. notwendig sind, etc.

Mit welchem Vermittlungsformat ließe sich Ihr Unterprojekt umsetzen? Was würden Sie gerne ausprobieren? 

Vielleicht ist es an der Zeit, einen Podcast zu produzieren, eine Schreibwerkstatt mit einer Autorin oder einem Autor zu konzipieren, einen Comic mit einer App zu realisieren oder einen Kurzfilm mit Jugendlichen zu drehen. Trauen Sie sich!

Schritt 4: das Antragsformular

Schritt 5: Abschicken

Was passiert dann? Nun sind wir an der Reihe.

Wir werden uns Ihre Unterlagenanschauen und dann in Abstimmung mit der Geschäftsführerin und dem Vorstand der ALG über die Bewilligung entscheiden. Sie sollten Ihren Antrag sechs bis acht Wochen vor Projektstart einreichen. 

Wenn wir Ihr Projekt fördern, bekommen Sie von uns eine Förderzusage. Dann schicken Sie uns einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan (manchmal haben sich die Kosten bis zu diesem Zeitpunkt bereits verändert und sie können schon exakter genannt werden; manchmal bleibt der Finanzierungsplan gleich), der zur verbindlichen Grundlage des Fördervertrags wird. Den Fördervertrag schicken wir Ihnen zu. Wenn Sie den Fördervertrag unterzeichnet und an uns zurückgeschickt haben, kann es losgehen. Eventuell ist noch die unkomplizierte Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns notwendig. Lassen Sie uns darüber sprechen, wenn es zum Abschluss eines Fördervertrags kommt. 

Nun können Sie Ihr Projekt durchführen. Es wäre toll, wenn Sie uns daran teilhaben lassen, ob via Instagram, Facebook, per Video, mit Fotos oder auf anderem Wege. Auch hier können wir Ihnen ein paar Tipps geben, wenden Sie sich an uns!

Nach Projektende haben Sie drei Monate Zeit, uns einen Verwendungsnachweis zukommen zu lassen. Wir wünschen uns außerdem eine mediale Dokumentation der Projekte, z. B. einen Blogbeitrag, Fotos, Videos und Social Media-Beiträge, die auch wir veröffentlichen können. Im besten Falle erhalten Sie dann eine noch breitere Aufmerksamkeit. Sollte eine mediale Dokumentation nicht möglich sein, ist ein Bericht einzureichen.

Keine Idee? Kein Problem!

Wenn Sie noch keine Ideen haben, aber unbedingt mitmachen möchten: Fragen Sie uns gern und wir vereinbaren eine Beratung. Am 13. Juni 2023 laden wir zu einer Info- und Austausch-Veranstaltung in die Bundesakademie für Kulturelle Bildung in Wolfenbüttel ein. Im Rahmen der Veranstaltung führen wir noch tiefgreifender in das Thema ein und bieten Raum zum Austausch über Projektideen und zum Netzwerken. Vielleicht finden Sie eine*n passende*n Kooperationspartner*in.

Wir freuen uns auf Ihre Anträge und die Projekte!